Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von A.S.L Sicherheit GmbH & Co. KG, Edemissener Str. 4, 31228 Peine (nachfolgend: “A.S.L Sicherheit” genannt) gegenüber Unternehmern

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die A.S.L Sicherheit mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt. 

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als A.S.L Sicherheit ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn A.S.L Sicherheit in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§ 2 Leistungen von A.S.L Sicherheit / Mitwirkung des Kunden

(1) A.S.L Sicherheit erbringt für Unternehmen individuelle Dienstleistungen und Schulungen im Bereich Sicherheit, Objektschutz, Geländeschutz, Installation von Überwachungssystemen und ähnliches. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet A.S.L Sicherheit dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von A.S.L Sicherheit zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch A.S.L Sicherheit, bleibt der Vergütungsanspruch von A.S.L Sicherheit unberührt.

(3) Der Kunde muss A.S.L Sicherheit jeweils unverzüglich und für A.S.L Sicherheit kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für die Leistungen von A.S.L Sicherheit im Rahmen der Kundenbeziehung erforderlich sind, z.B. gewünschte Dokumente, Prozessbeschreibungen, Personalakten, Netzwerkpläne, Grundriss des Gebäudes, oder ähnliches. Er hat Daten vorbehaltlich anderer Vereinbarung digital zu übergeben und marktübliche Dateiformate zu nutzen, die er von A.S.L Sicherheit auf Nachfrage erfahren kann.

(4) Gegebenenfalls durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand hat der Kunde zu tragen. Wenn und soweit für den Kunden erkennbar ist oder sein muss, dass eine von A.S.L Sicherheit erbrachte oder angebotene Leistung gegen geltendes Recht verstößt (z. B. wegen eines Verstoßes einer Angabenpflicht, einer Verletzung einer fremden Marke oder Verstoß gegen eine Wettbewerbsvorschrift), hat er A.S.L Sicherheit hierüber unverzüglich hinzuweisen.

(5) In Bezug auf die von A.S.L Sicherheit zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht A.S.L Sicherheit in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(6) A.S.L Sicherheit ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(7) Die vereinbarte Vergütung von A.S.L Sicherheit enthält kein Budget für etwaige Kosten die während eines Sicherheitseinsatzes oder bei Installation eines Sicherheitssystems (z.B. für bestimmte Hardware) anfallen könnten. Der Kunde hat dieses Budget separat zur Verfügung zu stellen.

(8) Sofern A.S.L Sicherheit im Rahmen der Kundenbeziehung Kleidung / Waffen / Software / Hardware / etc. zur Verfügung stellt, erfolgt deren Überlassung an den Kunden vorbehaltlich anderslautender Individualabrede ausschließlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Eine Überlassung zur Verfügung gestellter Kleidung / Waffen / Software / Hardware / etc. über die Vertragslaufzeit hinaus gilt im Zweifel als nicht vereinbart.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen A.S.L Sicherheit und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

(2) Der Kunde erhält auf Wunsch von A.S.L Sicherheit eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Die Leistungen von A.S.L Sicherheit unterliegen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung dem Werkvertragsrecht unterliegt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10. 

(2) A.S.L Sicherheit kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen. 

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. A.S.L Sicherheit kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber A.S.L Sicherheit nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und A.S.L Sicherheit überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist A.S.L Sicherheit verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.   

(6) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird A.S.L Sicherheit dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

(7) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von A.S.L Sicherheit gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von A.S.L Sicherheit hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt. 

(8) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht. 

(9) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von A.S.L Sicherheit angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von A.S.L Sicherheit erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von A.S.L Sicherheit ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von A.S.L Sicherheit ist anders lautend. Eine A.S.L Sicherheit erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde A.S.L Sicherheit nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.

(4) A.S.L Sicherheit stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an A.S.L Sicherheit zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Die Kündigungsfrist beträgt, wenn nicht anders vertraglich abgemacht, 30 Tage zum Laufzeitende. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs. Sollte die Kündigung nicht fristwahrend der jeweils anderen Partei zugehen, verlängert sich der Vertrag um jeweils einen Monat zu gleich bleibenden Bedingungen.

(3) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch A.S.L Sicherheit beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei A.S.L Sicherheit eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei A.S.L Sicherheit vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält A.S.L Sicherheit sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber A.S.L Sicherheit in Verzug, ist A.S.L Sicherheit berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. A.S.L Sicherheit wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. 

§ 8 Erfüllung

(1) A.S.L Sicherheit wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. A.S.L Sicherheit ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass A.S.L Sicherheit bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird A.S.L Sicherheit innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen. 

(3) Ist A.S.L Sicherheit gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von A.S.L Sicherheit unberührt.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) A.S.L Sicherheit und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business) im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern entfernen die Parteien abgegebene Bewertungen und Kommentare übereinander dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen A.S.L Sicherheit und dem Kunden.

§ 10 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass A.S.L Sicherheit überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Grundriss eines Gebäudes oder Geländes) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt A.S.L Sicherheit insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei. 

§ 11 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von A.S.L Sicherheit erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von A.S.L Sicherheit für den Kunden erstellt wurden (z.B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Know-How, (elektronische) Dateien, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages. 

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung an A.S.L Sicherheit vollständig entrichtet hat. 

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an den Kunden über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 12 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von A.S.L Sicherheit anderweitig eingeräumt.

§ 13 Haftung

(1) A.S.L Sicherheit haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet A.S.L Sicherheit nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet A.S.L Sicherheit nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 14 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an A.S.L Sicherheit die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. 

(2) Sofern A.S.L Sicherheit für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen. 

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von A.S.L Sicherheit maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von A.S.L Sicherheit. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von A.S.L Sicherheit.

AGB Stand: 01.06.2022 © Vervielfältigung verboten

Anhang

SEPA

A.S.L Sicherheit GmbH & Co. KG, Edemissener Str. 4, 31228 Peine und deren Erfüllungsgehilfen 

(Gläubigerreferenz-ID:____________________) werden ermächtigt, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto 

IBAN: _________________________________ (bitte eintragen)

mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von A.S.L Sicherheit GmbH & Co. KG, Edemissenerstr. 4, 31228 Peine und deren Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. 

Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren. 

Vorname und Name des Kontoinhabers 

Straße und Hausnummer des Kontoinhabers

Postleitzahl und Ort

Kreditinstitut (Name und BIC)

IBAN: ______________________________

Ort, Datum

Unterschrift des Kontoinhabers

___________________________Edemissener Str. 4

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